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Vorsorge aktuell - Februar 2026

Zwangspause verhindern und Kennzeichen­wechsel rechtzeitig regeln

Die Tage werden länger, die Temperaturen steigen – und auf den Straßen tauchen wieder mehr Mopeds, E-Scooter und S-Pedelecs auf. Was dabei schnell übersehen wird: Der Versicherungsschutz für diese Fahrzeuge gilt immer nur für ein Jahr. Wer ab dem 1. März weiterfahren möchte, braucht rechtzeitig das neue Versicherungskennzeichen. In diesem Jahr wechselt die Farbe von grün auf schwarz.


Versicherungsschutz nahtlos fortführen

Versicherungskennzeichen gelten jeweils vom 1. März bis zum letzten Februartag des Folgejahres. Mit Ablauf dieses Zeitraums endet automatisch der Versicherungsschutz. Wer dann noch mit dem alten Kennzeichen fährt, ist nicht nur unversichert unterwegs, sondern begeht auch eine Ordnungswidrigkeit. Das neue schwarze Kennzeichen weist nach, dass für das Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht – sie übernimmt Schäden, die anderen im Straßenverkehr entstehen.

Ein Versicherungskennzeichen ist vorgeschrieben für:

  • Mopeds, Mofas sowie Roller bis 50 ccm und 45 km/h
  • bestimmte DDR-Fahrzeuge mit Zulassung bis 60 km/h
  • E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge
  • S-Pedelecs mit Unterstützung über 25 km/h
  • leichte Quads, Trikes und Krankenfahrstühle

Mehr als nur Haftpflicht möglich

Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und mit dem neuen Kennzeichen erfüllt. Darüber hinaus lässt sich der Schutz erweitern – zum Beispiel durch eine Teilkaskoversicherung. Diese greift etwa bei Diebstahl, Brand oder Elementarschäden. Gerade bei neuen oder hochwertigen Fahrzeugen ist die Deckungserweiterung sinnvoll und für einen geringen Mehrbeitrag möglich.

Alternative zum Blech: Kennzeichen als Folie

Neben dem klassischen Metallschild bieten einige Versicherer auch Klebefolien-Kennzeichen an. Die Folie wird jährlich erneuert, während eine Kunststoffhalterung dauerhaft am Fahrzeug bleibt. Das spart Material und erleichtert den jährlichen Wechsel und die Zustellung – beispielsweise per Post.

Was für die Beantragung benötigt wird

Für das neue Kennzeichen reichen wenige Angaben: persönliche Daten, Hersteller und Fahrgestellnummer, die Höchstgeschwindigkeit sowie die Art des Fahrzeugs.

Der Kennzeichenwechsel ist schnell erledigt – und sorgt dafür, dass die neue Saison ohne Unterbrechung starten kann. Wer rechtzeitig handelt, fährt ab März legal, versichert und entspannt los.


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